Zum Einstieg, ob und welche energetischen Sanierungen für Sie in Frage kommen, eignet sich am besten eine Initialberatung vor Ort. Dabei werden die Gegebenheiten erfasst und Sie erhalten eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Die Kosten für eine Initialberatung liegen pauschal bei 90,- € zzgl. USt., unabhängig vom zeitlichen Aufwand.
Dadurch ist eine umfassende Beratung ohne Zeitdruck möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt die energetischen Schwachstellen des Gebäudes auf und stellt Sanierungsmöglichkeiten vor. Für alle Maßnahmen erfolgt eine Schätzung der Kosten, sowie Energieeinsparung. Falls Sie sich für die Durchführung einer aufgezeigten Maßnahme entscheiden, können Sie von einem erhöhten Zuschuss (siehe Geförderte Maßnahmen) profitieren.
Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird zunächst die örtliche Situation bei einem persönlichen Gespräch und einer umfangreichen Datenaufnahme erfasst. Es folgt die Ausarbeitung und Erstellung des Sanierungsfahrplans. Abschließend werden die Dokumente besprochen.
Die Erstellung wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit bis zu 850 € bezuschusst. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Zuschuss bei 650 €. Der verbleibende Eigenanteil richtet sich nach der Größe des Wohngebäudes.
über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einzelmaßnahmen
Förderfähige Einzelmaßnahmen können das Dach, die Fenster, die Dämmung der Außenwände oder auch den Austausch der Haustüre betreffen.
Komplettsanierung
Neben Einzelmaßnahmen gibt es die Möglichkeit der Sanierung zum Effizienzhaus. Hierfür muss ein vollumfängliches Konzept für das Wohngebäude erstellt werden.
Heizungstausch
Der Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage kann mit bis zu 70% bezuschusst werden.
Baubegleitung
Die Leistungen des Energieberaters werden ebenfalls bezuschusst.
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Wohngebäude vermietet oder verkauft wird. Zudem verlangen zahlreiche Finanzierungspartner im Rahmen einer Neu- oder Anschlussfinanzierung ebenfalls einen gültigen Energieausweis.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen: Auf Basis des Energieverbrauchs und Auf Basis des Energiebedarfs. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie in Frage kommt.
Da es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument handelt, erfolgt keine Bezuschussung für die Ausstellung.
Bei dem Austausch einer vorhandenen Heizung, besonders beim Einbau einer Wärmepumpe, ist es erforderlich, die Heizlast des Gebäudes zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt raumweise mit einer vorherigen Grundlagenermittlung vor Ort.
Im Rahmen eines geförderten Heizungstauschs ist die Erstellung einer raumweisen Heizlastberechnung zwingend erforderlich und kann im Rahmen des Förderantrags bezuschusst werden.
Vor dem Einbau einer Heizung, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, ist eine Beratung hinsichtlich der Unwirtschaftlichkeit und der Wärmeplanung erforderlich. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen im Anschluss das entsprechende Formular aus.
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