Durchführung einer geförderten Vor-Ort-Beratung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Im Rahmen der Richtlinie "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" kann eine umfassende Energieberatung staatlich bezuschusst werden. Die geförderte Beratung sieht die Erstellung eines "individuellen Sanierungsfahrplans", kurz iSFP, vor. Der Bericht setzt sich aus den Dokumenten "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" zusammen. In der Umsetzungshilfe finden Sie detaillierte Ausführungen zu den benötigten Dämmstoffdicken für eine, sofern dies möglich ist, förderfähige Einzelmaßnahme, sowie eine Einschätzung zu den anfallenden Kosten und den voraussichtlichen Energiekosten. Es wird ebenfalls der Einbau eines förderfähigen Heizwärmeerzeugers berücksichtigt.

Wichtig: Die vorgestellten Maßnahmen sind lediglich Sanierungsvorschläge, es besteht kein Sanierungszwang und es ist nicht erforderlich überhaupt Maßnahmen oder das gesamte Konzept umzusetzen.

Wie sieht der Ablauf einer geförderten Beratung aus?

Die Durchführung einer geförderten Vor-Ort-Beratung verläuft nach den folgenden Schritten:

  • Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters
  • Datenaufnahme am betreffenden Wohngebäude
  • Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans
  • Vorstellung der Dokumente und Abschluss der geförderten Beratungsleistung

Gemäß Richtlinie müssen die aufgeführten Schritte von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Lediglich die Datenaufnahme dürfte durch eine dritte Person erfolgen.

Warum empfiehlt sich die Erstellung eines Sanierungsfahrplans?

Sie erhalten für die gesamte Gebäudehülle sinnvolle Maßnahmenvorschläge, mit denen Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren können. Mit jeder im Nachgang ausgeführten Maßnahme senken Sie den erforderlichen Energiebedarf und erhalten den Wert des Gebäudes.

Sollten Sie nach der Ausarbeitung eine geförderte Einzelmaßnahme durchführen wollen, können Sie außerdem von einem erhöhten Zuschuss und erhöhten förderfähigen Kosten profitieren:

Der maximal mögliche Zuschuss erhöht sich um bis zu 7.500 € je Wohneinheit.

Wird die Ausarbeitung eines Sanierungsfahrplans bezuschusst?

Bei einem Ein- und Zweifamilienhaus liegt der Zuschuss bei 650 €. Der Zuschuss bei Mehrfamilienhäusern liegt bei 850 €. Die Gesamtkosten richten sich nach der Größe des Wohngebäudes.

Ihre Vorteile bei Elfenthal Energieberatung:

  • Das gesamte Konzept wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt, inkl. der Datenaufnahme.
  • Sie haben einen lokalen, qualifizierten Ansprechpartner.
  • Langjährige Erfahrung in der Ausarbeitung von Sanierungsfahrplänen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser.

Bei Interesse oder offenen Fragen nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf: Telefon 02173-1698137, E-Mail mail@elfenthal-energieberatung.de oder über unser Kontaktformular.

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