Der Neueinbau oder der Austausch einer bestehenden Heizungsanlage kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden. Hierfür ist der Einbau einer förderfähigen Anlage erforderlich:
Zum Erhalt des Zuschusses ist die Erstellung einer raumweisen Heizlastberechnung und die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs notwendig.
Welche Zuschusshöhe ist möglich?
Es ist ein Zuschuss von bis zu 70% möglich. Da der Zuschussbetrag von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, sollte eine Beurteilung nur im Rahmen einer Initial- oder Fördermittelberatung erfolgen.
Ist die Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich?
Nein, denn der Förderantrag kann von einem Installateur oder zertifizierten Energieberater erstellt werden. Jedoch ist die Erstellung einer raumweisen Heizlastberechnung erforderlich, was oft in den Leistungsbereich des Energieberaters fällt. Die Antragstellung als Privatperson ist nicht mehr möglich.
Ihre Vorteile bei Elfenthal Energieberatung:
Bei Interesse oder offenen Fragen nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf: Telefon 02173-1698137, E-Mail mail@elfenthal-energieberatung.de oder über unser Kontaktformular.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.